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Master Services Agreement – Software as a Service Rahmenvertrag

Der Zugang zu den Serviceleistungen von Forsta, insbesondere zu dem Forsta Survey tool („Forsta Surveys“), dem Forsta Panel Management tool („Forsta Panel Management“), den Research Services, der Digital Diaries research platform („Forsta Digital Diaries“), dem Forsta Videostreaming („Forsta Live Video“), Forsta Digital Interviews, und Forsta Video Insights, werden gemäß den hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen bereitgestellt. Dieser Vertrag regelt die Nutzung der gesamten in Eigentum von Forsta stehenden Software (proprietäre Software) und der Serviceleistungen, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff „Forsta“ das Forsta-Unternehmen, das auf dem Verkaufsauftrag oder einem anderen Handelsdokument angegeben ist. Der Begriff „Kunde“, wie er hier verwendet wird, bezieht sich auf Sie und alle natürlichen und/oder juristischen Personen, die aus irgendeinem Grund auf die Serviceleistungen zugreifen.

Die Bedingungen dieses Vertrags beschreiben zusammen mit den Nutzungsbedingungen (Acceptable Use Policy; „AUP“), den produktspezifischen Bedingungen, Datenverarbeitungszusätzen und dem dazugehörigen Serviceauftrag (zusammen der „Vertrag“) Ihre Rechte und Pflichten und legen die Bedingungen fest, unter denen Sie die Serviceleistungen nutzen dürfen. (BITTE LESEN SIE DIESES DOKUMENT SORGFÄLTIG. DURCH DIE NUTZUNG ODER FORTGESETZTE NUTZUNG DER SERVICELEISTUNGEN ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ZWISCHEN IHNEN UND Forsta GEBUNDEN ZU SEIN. WENN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT AKZEPTIEREN, IST Forsta NICHT BEREIT, IHNEN DIE NUTZUNG DER SERVICELEISTUNGEN ZU GESTATTEN UND SIE SOLLTEN DIE NUTZUNG DER SERVICELEISTUNGEN UNVERZÜGLICH EINSTELLEN].

ARTIKEL 1.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Die hier verwendeten Begriffe haben die folgende Bedeutung:

1.1 „Autorisierte Nutzer“ sind die Mitarbeiter des Kunden oder die unabhängigen Auftragnehmer des Kunden, die gemäß Artikel 2.2 zur Nutzung des Services berechtigt sind.

1.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich offengelegt werden und (a) die von einer Partei (in dieser Eigenschaft die „offenlegende Partei“) der anderen Partei (in dieser Eigenschaft die „empfangende Partei“) zur Verfügung gestellt werden oder die durch den Besuch der empfangenden Partei in den Räumlichkeiten der offenlegenden Partei erlangt werden, unabhängig davon, ob dies vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens geschieht; und (b) die ihrer Natur nach vertraulich sind oder als vertraulich oder geschützt erkannt werden sollten, auch wenn sie nicht mit „vertraulich“, „proprietär“, „Eigentum“, „geschützt“ oder Wörtern ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Vertrauliche Informationen umfassen, ohne Einschränkung, Spezifikationen und technische Dokumente, finanzielle oder kommerzielle Informationen, diesen Vertrag, die Nutzungsgegenstände, die proprietäre Software, alle Verbesserungen und die Dokumentation. Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die

(a) der empfangenden Partei vor der Offenlegung ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt wurden, (b) von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Einschränkung von einem Dritten erlangt wurden, (c) bereits allgemein bekannt sind oder (d) von der empfangenden Partei ohne Bezugnahme auf oder Verwendung der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden.

1.3 „Arbeitsprodukte“ sind die Berichte, Daten, Materialien, physischen Medien, Informationen, Produkte und sonstigen Arbeitsprodukte der im Rahmen des Vertrags erbrachten Serviceleistungen.

1.4 „Dokumentation“ umfasst die Benutzerdokumentation, Help Files, Kundenhandbücher, sonstige Handbücher oder anderes schriftliches oder elektronisches Material, das dem Kunden von Forsta in der jeweils überarbeiteten Fassung im Zusammenhang mit den Serviceleistungen zur Verfügung gestellt wird.

1.5 „Datum des Inkrafttretens“ ist das in dem Vertrag festgelegte Datum an dem die Serviceleistungen beginnen.

1.6 „Helpdesk-Services“ umfasst Wartungen, Updates, Unterstützung beim E-Mail-Versand und sonstige technische Support-Services, die dem Kunden von Forsta zur Verfügung gestellt werden und auf die gegebenenfalls im Vertrag Bezug genommen wird.

1.7 „Gebühren für Helpdesk-Services“ sind alle Gebühren, die vom Kunden an Forsta für Helpdesk-Services gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu zahlen sind.

1.8 „Laufzeit der Helpdesk-Services“ bezeichnet die Laufzeit der im Vertrag festgelegten Helpdesk-Services, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens, sofern im Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist.

1.9 „Hosting-Infrastruktur“ bezeichnet die von Forsta oder dem Hosting-Partner im Zusammenhang mit der Erbringung der Hosting-Services bereitgestellte Hosting- und Netzwerkinfrastruktur.

1.10 „Hosting-Partner“ bezeichnet einen Drittanbieter von Server-Hosting und Netzwerkinfrastruktur, den Forsta gegenüber dem Kunden bekannt gibt.

1.11 „Hosting-Services“ sind Serviceleistungen im Zusammenhang mit Hosting, die dem Kunden von Forsta gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.

1.12 „Verbesserungen“ bezeichnet alle Verbesserungen oder sonstigen Änderungen an der proprietären Software, den Serviceleistungen, den Nutzungsgegenständen oder der Dokumentation.

1.13 „IP“ bezeichnet alle Arten von geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob es eintragungsfähig ist oder nicht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Autorenwerke, Urheberrechte, Erfindungen, Entdeckungen, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte, Know-how, Methoden, Algorithmen, Formate, Software, Quellcode, Tools, Datenstrukturen und Entwurfsprotokolle.

1.14 „Rechte des geistigen Eigentums“ umfasst alle Rechte überall auf der Welt (ob gesetzlich, vertraglich oder anderweitig und ob eingetragen oder nicht eingetragen), die sich auf geistiges Eigentum beziehen, daraus entstehen oder damit verbunden sind.

1.15 „Partei“ bedeutet je nach Kontext Kunde oder Forsta, und „Parteien“ bezeichnet den Kunden und Forsta zusammen.

1.16 „Proprietäre Software“ bezeichnet das Forsta Surveys (Forsta Surveys“), das Forsta Panel Management Panel Management Tool (Forsta Panel Management“), die Research Services, die Forsta Digital Diaries Online Qualitative Research Platform (Forsta Digital Diaries“), den ResearchReporter oder jede andere proprietäre Software von Forsta, die in dem Vertrag beschrieben ist, einschließlich aller Verbesserungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sowie aller Dateien oder Materialien, die die proprietäre Software begleiten.

1.17 „Services/Serviceleistungen“ bezeichnet den Zugang zu und die Nutzung von proprietärer Software, Hosting-Services, Helpdesk-Services für Forsta Surveys, Forsta Live Video, Forsta Digital Interviews, oder zu anderen Produkten oder Support-Services, die Forsta dem Kunden im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt.

1.18 „Spezifikationen“ bezeichnet die in der Dokumentation dargelegten funktionalen Spezifikationen, die für die proprietäre Software gelten.

1.19 „Steuern“ umfasst alle Umsatz- oder sonstigen Steuern, die auf den Verkauf, die Bereitstellung oder die Nutzung des Services oder der Nutzungsgegenstände erhoben werden, mit Ausnahme der Einkommensteuer von Forsta und Steuern auf die von Forsta für die Bereitstellung der Services oder der Nutzungsgegenstände verwendete Ausrüstung.

1.20 „Laufzeit“ bezeichnet den Zeitraum, für den das Recht zur Nutzung der proprietären Software und/oder der Serviceleistungen im Rahmen dieses Vertrags gewährt wird, sowie etwaige Verlängerungen dieser Frist.

1.21 „Nutzung“ bedeutet die dem Kunden gemäß Artikel 2.1 gewährte Nutzung der proprietären Software.

ARTIKEL 2.
NUTZUNG DES SERVICES/SOFTWARE; VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

2.1 Forsta gewährt dem Kunden, vorbehaltlich der Vertragsbedingungen, das eingeschränkte, zeitlich begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht abtretbare Recht, über das Internet auf die proprietäre Software oder die Serviceleistungen zuzugreifen und diese gegen Bezahlung zu nutzen. Dem Kunden wird keine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung von anderem geistigen Eigentum gewährt, das Forsta möglicherweise besitzt, für das Forsta Lizenzrechte besitzt oder das anderweitig kontrolliert wird. Die urheberrechtlich geschützte Software wird dem Kunden nicht physisch übertragen.

2.2 Der Kunde ist berechtigt, seinen unabhängigen Auftragnehmern im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit Zugang zu der proprietären Software oder den Serviceleistungen zu gewähren, damit die unabhängigen Auftragnehmer Serviceleistungen für den Kunden erbringen können (und nicht für die unabhängige Nutzung durch einen Auftragnehmer oder die Nutzung zugunsten eines Dritten). Auf Verlangen von Forsta muss der Kunde während der Laufzeit jederzeit unverzüglich eine Liste vorlegen, in der die unabhängigen Auftragnehmer, die der Kunde gemäß diesem Artikel 2.2 autorisiert hat, aufgeführt sind.

2.3 Der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an der proprietären Software, den Services, Verbesserungen oder der Dokumentation, die allesamt geistiges Eigentum von Forsta sind und bleiben werden. Zur Klarstellung: Sofern nicht ausdrücklich in Artikel 4.5 vorgesehen, ist Forsta Eigentümerin aller IP-Rechte in Bezug auf Verbesserungen oder IP, die aus der Erbringung von Serviceleistungen oder Nutzungsgegenständen im Rahmen des Vertrags entstehen.

2.4 Ohne seine sonstigen Rechte einzuschränken, behält sich Forsta das Recht vor, die Nutzung der proprietären Software und Services einzuschränken, um die Einhaltung der Bestimmungen durch den Kunden und die autorisierten Benutzer zu gewährleisten, die Zugang zu der proprietären Software und den Services haben und während dieses Zeitraums die Bedingungen dieses Vertrag nicht einhalten.

2.5 Sofern in diesem Vertrag oder in der Dokumentation nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, wird der Kunde (i) die proprietäre Software, die Services oder die Dokumentation nicht verändern, kopieren oder davon abgeleitete Werke erstellen; (ii) die proprietäre Software, die Services oder die Dokumentation nicht lizenzieren, unterlizenzieren, verkaufen, weiterverkaufen, vermieten, verpachten, übertragen, abtreten, vertreiben, auf Zeit weitergeben, in einem Servicebüro anbieten oder auf andere Weise Dritten zur Verfügung stellen; (iii) einen Teil der proprietären Software oder der Dokumentation nicht zurückentwickeln oder dekompilieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, die von Forsta für die Bereitstellung der proprietären Software und der Dokumentation beschafft und verwendet wurde, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben; (iv) auf die proprietäre Software, die Services oder die Dokumentation nicht zugreifen, um ein kommerziell verfügbares Produkt oder einen Service zu erstellen, das bzw. der gegen die geistigen Eigentumsrechte von Forsta verstößt oder diese missbraucht; (v) wissentlich rechtsverletzendes, obszönes, bedrohliches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material, einschließlich Material, das die Datenschutzrechte verletzt, oder Material, für das der Kunde keine Nutzungsberechtigung hat, unter Verwendung der proprietären Software oder Services nicht versenden oder speichern; (vi) wissentlich schädliche Viruscodes in Verbindung mit der proprietären Software nicht senden oder speichern; oder (vii) die Leistung der proprietären Software oder der darin enthaltenen Daten nicht böswillig stören oder unterbrechen.

2.6 In Bezug auf den Zugriff auf und die Nutzung der proprietären Software hat Forsta im Falle einer unbefugten Nutzung der proprietären Software, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden zurückzuführen ist, unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel von Forsta das Recht, vom Kunden die sofortige Zahlung eines Betrags in Höhe der Gebühren zu verlangen, die Forsta erhoben hätte, wenn der Vertrag ursprünglich eine solche unbefugte Nutzung umfasst hätte. Der Kunde wird Forsta unverzüglich benachrichtigen, wenn er eine solche unbefugte Nutzung vermutet oder davon Kenntnis erlangt und wird mit Forsta bei der Untersuchung und Lösung der Situation zusammenarbeiten. Zur Klarstellung: (i) ein Dritter (mit Ausnahme eines gemäß Artikel 2.2 zugelassenen unabhängigen Auftragnehmers), dem der Kunde Zugang zur Programmierung einer Umfrage gewährt, gilt als unberechtigter Nutzer im Sinne dieses Artikels, und (ii) ein Dritter, dem der Kunde Zugang nur zum Ausfüllen bzw. Beantworten einer Umfrage oder zum Anzeigen von Umfrageergebnissen gewährt, gilt nicht als unberechtigter Nutzer im Sinne dieses Artikels.

2.7 Nutzungsbedingungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze und behördlichen Anordnungen einzuhalten, wenn er auf die proprietäre Software oder die Services zugreift oder diese nutzt, und erklärt sich damit einverstanden, die Nutzungsbedingungen von Forsta (die „AUP“) einzuhalten, die unter folgendem Link abrufbar sind: https://www.Forsta.com/fv-acceptable-use-policy/.

ARTIKEL 3.
HELPDESK-SERVICES

3.1 Alle Bestimmungen zu den Helpdesk-Services, den Gebühren für Helpdesk-Services und der Laufzeit der Helpdesk-Services werden gegebenenfalls in den produktspezifischen Zusatzbedingungen für jeden Service festgelegt, und zwar nur in dem Umfang, in dem der Kunde Helpdesk-Services gemäß diesem Vertrag erworben hat.

ARTIKEL 4.
HOSTING-SERVICES

4.1 Die Bestimmungen dieses Artikel 4 gelten für jede Nutzung der urheberrechtlich geschützten, proprietären Software, die Hosting-Services erfordert.

4.2 Forsta stellt dem Kunden die Hosting-Services für die in diesem Vertrag festgelegte Dauer und zu den hierin festgelegten Bedingungen zur Verfügung. Forsta unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Hosting-Partner in Übereinstimmung mit diesem Vertrag einen angemessenen Zugang für die Nutzung der proprietären Software in Übereinstimmung mit dem Umfang dieses Vertrags gewährt.

4.3 Während der Laufzeit wird Forsta die Hosting-Services im Wesentlichen in Übereinstimmung mit den für den Vertrag geltenden Service-Levels und technischen Standards erbringen.

4.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er bei der Nutzung der Hosting-Services: (i) seine eigene Hardware und Software für den Zugriff auf die Hosting-Infrastruktur verwenden wird; (ii) für die Kontrolle seines eigenen Kontos verantwortlich ist, einschließlich der Erstellung eines sicheren Passworts und des Schutzes dieses Passworts sowie der Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf sein Konto; (iii) für die Durchführung eigener Sicherungen aller von der Hosting-Infrastruktur exportierten Daten verantwortlich ist; und (iv) für alle anfallenden Gebühren für die Durchführung von Datenwiederherstellungsanfragen zur Wiederherstellung von Kundendaten, die aufgrund eines Ausfalls der Server und/oder Computer des Kunden verloren gegangen sind, verantwortlich ist und diese an Forsta zahlen wird.

4.5 Der Kunde ist Eigentümer aller Kundendaten, Umfrageantworten, Umfrageergebnisse und aller Daten, die sich aus der Nutzung der proprietären Software durch den Kunden ergeben („Primärdaten des Kunden“). Der Kunde garantiert, dass er alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen erhalten hat, die notwendig sind, um die Primärdaten des Kunden zu nutzen und in die proprietäre Software einzugeben und Forsta die in diesem Vertrag festgelegten Rechte zu gewähren. Ohne das Recht von Forsta einzuschränken, den Vertrag wegen eines wesentlichen Verstoßes des Kunden gegen seine Verpflichtung aus diesem Artikel 4.5 gemäß Artikel 8.2 zu kündigen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, Forsta und seine jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, (gesetzlichen) Vertreter, Organe und Auftragnehmer zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von jeglichen Verlusten, Schäden oder Haftungen, die sich aus dem Verstoß ergeben könnten. Forsta ist Eigentümer aller Daten, die aus (i) der Verarbeitung der Primärdaten des Kunden resultieren oder (ii) der Überwachung oder sonstigen Beobachtung der Nutzung der proprietären Software und Services durch den Kunden und die autorisierten Nutzer abgeleitet oder erzeugt werden. Dies gilt insbesondere für Metadaten wie Abbruchquoten und von den Befragten verwendete Gerätetypen (in jedem Fall mit Ausnahme von Kundeninhalten) (zusammenfassend „Sekundärdaten“). Der Kunde gewährt Forsta hiermit eine eingeschränkte Lizenz, (i) die Primärdaten des Kunden zu kopieren, zu speichern, zu sichern, anzuzeigen und zu archivieren und die Primärdaten des Kunden beim Hosting-Partner zu speichern, und

(ii) Kundeninhalte zu verwenden, um (a) sekundäre Daten oder (b) zukünftige Services oder Verbesserungen der von Forsta bereitgestellten Services zu erstellen, zu entwickeln oder zu ändern.

4.6 Die Hosting-Services enden mit dem Ablauf der Laufzeit oder mit der vorzeitigen Beendigung dieses Vertrags in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen.

4.7 Drei Monate nach Ende der Laufzeit ist Forsta berechtigt, alle auf der Hosting-Infrastruktur verbleibenden Daten des Kunden, einschließlich der Primärdaten des Kunden, endgültig zu vernichten. Sofern der Kunde jedoch innerhalb von dreißig Tagen nach Ablauf der Laufzeit schriftlich bei Forsta eine Kopie der Daten des Kunden angefordert hat, stellt Forsta dem Kunden eine Kopie der verbleibenden Daten im Rohformat oder in einem anderen einvernehmlich festgelegten Format zur Verfügung, nachdem der Kunde die Standardgebühren von Forsta für eine solche Unterstützung bezahlt hat. Auf schriftliche Aufforderung des Kunden wird Forsta alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die Daten innerhalb von fünfzehn Werktagen nach einer solchen Aufforderung zu vernichten.

ARTIKEL 5.
GEBÜHREN UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
5.1 Der Kunde zahlt an Forsta die nach diesem Vertrag fälligen Gebühren, einschließlich und ohne Einschränkung der Gebühren für Helpdesk-Services (zusammenfassend die „Gebühren“) in der Höhe und gemäß den Angaben in dem jeweiligen Serviceauftrag.

5.2 Zusätzlich zu den Gebühren stellt Forsta dem Kunden angemessene und notwendige Reisekosten und andere Auslagen in Rechnung, die bei der Erbringung der Serviceleistungen entstehen. Ein Kostenvoranschlag für diese Ausgaben wird dem Kunden zur vorherigen Genehmigung vorgelegt.

5.3 Zusätzliche oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) in einer Bestellung oder einem ähnlichen Dokument des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags. Alle derartigen Bedingungen des Kunden werden hiermit von Forsta zurückgewiesen.

5.4 Alle Rechnungen für Gebühren und Auslagen sind spätestens dreißig (30) Kalendertage nach Rechnungsdatum (das „Fälligkeitsdatum“) ohne Aufrechnung, Abzug oder Einbehalt fällig und zahlbar, sofern im Serviceauftrag nichts anderes bestimmt ist. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum Fälligkeitsdatum in voller Höhe, ist Forsta nach eigenem Ermessen und ohne Einschränkung anderer Rechte, die aus dem Vertrag oder nach dem Gesetz bestehen, berechtigt, die Bereitstellung des Services nach einer schriftlichen Mitteilung über die Nichtzahlung mit einer Frist von fünfzehn Tagen auszusetzen, sofern die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist eingeht. Diese Frist ist nicht als Aussetzung oder Beendigung des Vertrags anzusehen.

5.5 Alle Gebühren verstehen sich exklusive Steuern (insbesondere Umsatzsteuer), und Forsta wird sich bemühen, alle Steuern als separaten Posten in einem Serviceauftrag oder in den Rechnungen auszuweisen. Der Kunde ist für die Zahlung aller ausgewiesenen Steuern verantwortlich.

ARTIKEL 6.
EIGENTUMSRECHTE

6.1 Vorbehaltlich der hierin gewährten eingeschränkten Lizenzen ist Forsta Eigentümer und behält alle Rechte, Titel und Interessen an der proprietären Software, den Services, der Dokumentation und allen sekundären Daten sowie an allen im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Leistungen oder Arbeitsprodukten, einschließlich aller Verbesserungen, abgeleiteten Arbeiten und Rückmeldungen in Bezug darauf sowie der darin enthaltenen IP-Rechte. Der Kunde tritt hiermit alle Rechte, Titel und Interessen, die er an den vorgenannten Punkten hat, an Forsta ab.

6.2 Vorbehaltlich der hierin gewährten eingeschränkten Lizenzen ist der Kunde Eigentümer und behält die Eigentums- und IP-Rechte an den Primärdaten des Kunden. Technologien von Drittanbietern, die für die Verwendung mit Forsta-Programmen geeignet oder notwendig sein können, werden in der Dokumentation angegeben. Das Recht des Kunden, diese Technologie Dritter zu nutzen, unterliegt den Bedingungen des von Forsta angegebenen Lizenzvertrags für die Technologie Dritter und nicht den Bestimmungen dieses Vertrags.

6.3 Der Kunde gewährt Forsta hiermit eine gebührenfreie, weltweite, unwiderrufliche, unbefristete und unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung und Einbindung von Vorschlägen, Verbesserungswünschen, Empfehlungen oder sonstigem Feedback, das vom Kunden, einschließlich seiner autorisierten Benutzer, in Bezug auf die proprietäre Software und/oder die Services bereitgestellt wird.

ARTIKEL 7.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

7.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der proprietären Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatz gelten die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. BGB.

7.2 Forsta gewährleistet, dass die Serviceleistungen für die gesamte proprietäre Software während der Laufzeit in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Standards, in wesentlicher Übereinstimmung mit der Dokumentation und in Übereinstimmung mit den in den produktspezifischen Bedingungen festgelegten Service Levels erbracht werden.

7.3 Forsta übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Services oder Lieferungen den Anforderungen des Kunden entsprechen oder, dass die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Serviceleistungen fehlerfrei oder ohne Unterbrechung funktionieren. Jegliche Haftung von Forsta im Rahmen dieses Vertrags unterliegt den hier dargelegten Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung.

7.4 Der Kunde hat Forsta jegliche Mängel oder Fehler unverzüglich anzuzeigen.

7.5 Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

7.6 Forsta ist berechtigt, die Erbringung von Serviceleistungen nach schriftlicher Ankündigung auszusetzen oder einzustellen, wenn die Erbringung dieser Services nach vernünftigem Ermessen gegen geltende Gesetze, Rechte oder Vorschriften verstoßen würde. Eine solche Maßnahme stellt keinen Verzug im Rahmen dieses Vertrags dar und die Parteien werden sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, eine alternative Methode zur Erbringung der betroffenen Serviceleistungen zu implementieren.

ARTIKEL 8.
LAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS; KÜNDIGUNG

8.1 Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und gilt so lange, wie der Kunde aktive Serviceaufträge hat. Bei Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags, aus welchem Grund auch immer, kann Forsta die Bereitstellung des Services einstellen.

8.2 Jede Vertragspartei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von dreißig Kalendertagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei gegen die Bestimmungen dieses Vertrags erheblich verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb der Kündigungsfrist behebt.

8.3 Forsta behält sich das Recht vor, die Serviceleistungen mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise auszusetzen und den Kunden davon in Kenntnis zu setzen, wenn der Kunde die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen nicht einhält. Darüber hinaus behält sich Forsta das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf die proprietäre Software auszusetzen, wenn Forsta vernünftigerweise zu dem Schluss kommt, dass die Nutzung der Software durch den Kunden Forsta oder Dritten unmittelbaren Schaden zufügt oder eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür besteht oder, dass ein Verstoß gegen ein geltendes Gesetz vorliegt. Falls Forsta den Zugang zur proprietären Software oder zu den Services gemäß diesem Artikel aussetzt, wird Forsta den Kunden unverzüglich über die Aussetzung informieren und die Parteien werden gemeinsam versuchen, das Problem zu lösen. Forsta haftet weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für Verbindlichkeiten, Ansprüche oder Kosten, die sich aus einer Aussetzung der proprietären Software oder der Services gemäß diesem Artikel ergeben oder damit zusammenhängen. Dieser Artikel schränkt die in diesem Vertrag festgelegten Rechte von Forsta in keiner Weise ein.

8.4 Jede Vertragspartei kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch Mitteilung an die andere Vertragspartei kündigen, wenn die andere Vertragspartei: (i) Gegenstand einer Verfügung oder eines anderen Verfahrens wird, in dem die Bestellung eines Insolvenzverwalters, Treuhänders, Beauftragten oder eines ähnlichen Amtsträgers gefordert wird; (ii) abgewickelt oder aufgelöst wird, zahlungsunfähig wird oder ist; (iii) als Schuldnerin freiwillig oder unfreiwillig in ein Verfahren nach dem Federal Bankruptcy Code (oder einer gesetzlichen Neufassung oder Änderung desselben oder ein vergleichsbares Verfahren nach der für den Schuldner anwendbaren insolvenzrechtlichen Gesetzgebung) verwickelt wird; oder (iv) ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil einstellt oder einzustellen droht.

8.5 Die Beendigung oder das Auslaufen dieses Vertrages lässt die Rechte der Vertragsparteien unberührt, die zum Zeitpunkt der Beendigung oder des Auslaufens entstanden sind. Wird dieser Vertrag aufgrund eines Verstoßes von Forsta gekündigt, erstattet Forsta dem Kunden alle im Voraus gezahlten Gebühren anteilig zurück.

8.6 Im Falle des Auslaufens oder der Beendigung dieses Vertrags bleiben alle ausstehenden Zahlungsverpflichtungen sowie die folgenden Bestimmungen dieses Vertrags bestehen, kommen den Parteien zugute und sind für sie verbindlich: Artikel 1, 6, 7.4, 8.7, 9.4, 9.5, 9.6, 9.7, 10, 12, 13, 14 und 15.

ARTIKEL 9.
ENTSCHÄDIGUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Jede Vertragspartei garantiert, dass sie zum Abschluss und zu der Ausführung dieses Vertrags uneingeschränkt befugt ist, dies ggf. ordnungsgemäß genehmigt wurde und, dass ihre Leistung im Rahmen dieses Vertrags nicht gegen einen anderen Vertrag oder eine andere Verpflichtung verstößt, an die sie als Partei gebunden ist. Keine der Vertragsparteien gibt im Namen der anderen Vertragspartei eine Garantie gegenüber Dritten ab.

9.2 Forsta wird den Kunden verteidigen, entschädigen (einschließlich der Beilegung auf eigene Kosten) und ihn von Ansprüchen Dritter freistellen, soweit behauptet wird, dass die proprietäre Software oder die Services oder die Nutzung der Nutzungsgegenstände die in den Vereinigten Staaten oder in der Europäischen Union durchsetzbaren IP-Rechte Dritter verletzen (ein „Anspruch“). Die Verpflichtung von Forsta zur Verteidigung und Entschädigung unterliegt den folgenden aufschiebenden Bedingungen: (i) der Anspruch darf nicht aus einer Verletzung des Vertrags durch den Kunden resultieren oder darauf zurückzuführen sein; (ii) der Kunde muss Forsta unverzüglich schriftlich über einen Anspruch informieren; (iii) Forsta muss die ausschließliche Kontrolle über die Verteidigung gegen den Anspruch haben; (iv) der Anspruch darf nicht aus einer Modifikation der proprietären Software oder der Services oder einer Kombination der proprietären Software mit einer anderen Software resultieren oder darauf beruhen; und (v) der Kunde muss bei der Verteidigung gegen den Anspruch kooperieren und alle in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befindlichen und hierzu dienlichen Informationen zur Verfügung stellen, die von Forsta auf eigene Kosten angefordert werden können. Im Falle eines Anspruchs, der diesem Absatz unterliegt, kann Forsta nach eigenem Ermessen entweder das Recht zur weiteren Erbringung der Serviceleistungen erwirken, die Services ersetzen oder modifizieren, sodass keine Verletzung mehr besteht, oder, wenn nach Ansicht von Forsta keine der vorgenannten Möglichkeiten zumutbar ist, kann Forsta diesen Vertrag sofort kündigen, ohne dem Kunden gegenüber eine weitere Verpflichtung einzugehen. In diesem Fall ist Forsta zur Rückerstattung des nicht verdienten Anteils der im Voraus gezahlten Gebühren an den Kunden verpflichtet.

9.3 Forsta haftet nicht für Ansprüche, die auf (i) die Nutzung einer anderen als der neuesten Version der Services, die dem Kunden von Forsta zur Verfügung gestellt wurden, zurückzuführen sind, (ii) der Nutzung oder Kombination der Services, der proprietären Software oder der Nutzungsgegenstände mit Programmen oder Daten, die nicht von Forsta bereitgestellt wurden, resultieren, (iii) der Änderung der Services, der proprietären Software oder der Nutzungsgegenstände, die nicht von Forsta vorgenommen wurde, resultieren oder (iv) der Einhaltung einer Anweisungen des Kunden in Bezug auf die Services, die proprietäre Software oder Nutzungsgegenstände beruhen.

9.4 Der Zugriff des Kunden auf die proprietäre Software und die Services kann Einschränkungen, Verzögerungen oder anderen Unterbrechungen unterliegen, die mit der Nutzung des Internets verbunden sind oder anderweitig außerhalb der Kontrolle von Forsta liegen. Forsta haftet nicht für Schäden (weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung), die aus Verzögerungen oder Unterbrechungen der proprietären Software oder Services entstehen: (i) die auf das Internet oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von Forsta liegen, (ii) die durch die Unfähigkeit des Kunden, sich mit dem Internet zu verbinden, verursacht werden oder (iii) die sich auf Service- oder andere Ausfallzeiten beziehen, die durch diesen Vertrag gestattet sind.

9.5 Die Haftung von Forsta ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

9.6 Unbeschadet der Fälle der unbeschränkten Haftung nach Ziffer 9.5 haftet Forsta bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. bei Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

9.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Rahmen von Garantien, die eine der Parteien schriftlich übernommen hat.

9.8 Artikel 9 gilt auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen von Focus Vision.

ARTIKEL 10.
VERTRAULICHE INFORMATIONEN

10.1 Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben oder sie für andere Zwecke zu verwenden, als in diesem Vertrag oder von der offenlegenden Partei schriftlich genehmigt.

Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor unbefugter oder versehentlicher Offenlegung zu schützen. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen, die sie zum Schutz ihrer eigenen proprietären Informationen ergreift; vorausgesetzt jedoch, dass jederzeit ein angemessenes Maß an Sorgfalt zum Schutz der Daten eingehalten wird. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei weder an Dritte weitergeben noch in einer Weise verwenden, die nicht ausdrücklich durch den Vertrag gestattet ist. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ihren Mitarbeitern oder Bevollmächtigten nur dann offenlegen, wenn dies erforderlich ist. Die Offenlegung erfolgt nur gegenüber solchen Mitarbeitern, die durch schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind, die nicht weniger streng sind als die in diesem Vertrag festgelegten. Die empfangende Partei ist für jede Verletzung dieser Vertraulichkeitsverpflichtungen durch ihre Angestellten, Vertreter oder Organe verantwortlich.

10.2 Ungeachtet des Vorstehenden ist eine empfangende Partei berechtigt, vertrauliche Informationen einer offenlegenden Partei aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Auflagen offenzulegen, sofern die offenlegende Partei zuvor in angemessener Weise benachrichtigt wird und angemessene Zusammenarbeit gewährleistet wird, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung beantragen kann.

10.3 Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei Dritten gegenüber offenlegen, dass eine Beziehung zwischen dem Kunden und Forsta besteht, ohne den Umfang, den Inhalt oder andere vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag preiszugeben.

10.4 Stellt eine empfangende Partei fest, dass vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei tatsächlich oder mutmaßlich missbräuchlich verwendet werden, offengelegt wurden oder verloren gehen werden, so hat die empfangende Partei (i) die offenlegende Partei unverzüglich zu benachrichtigen sobald sie davon Kenntnis erlangt; (ii) der offenlegenden Partei alle Einzelheiten über den unbefugten Besitz, die unbefugte Nutzung oder die unbefugte Kenntnisnahme oder den Versuch dazu mitzuteilen und angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die offenlegende Partei bei der Untersuchung oder Verhinderung des erneuten unbefugten Besitzes, der unbefugten Nutzung oder der unbefugten Kenntnisnahme oder des Versuchs dazu von Vertraulichen Informationen zu unterstützen; (iii) die Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind oder von der offenlegenden Partei in angemessener Weise verlangt werden, um den Verstoß zu minimieren; und (iv) in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei zusammenzuarbeiten, um den Verstoß und den daraus resultierenden Schaden zu minimieren.

10.5 Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von Artikel 10 wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Zweifachen der von Forsta in dem dem Verstoß vorausgehenden Zwölfmonatszeitraum eingenommenen Gebühren fällig.

ARTIKEL 11.
DATENSCHUTZ

11.1 Die Parteien werden die geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO einhalten. Insbesondere wird Forsta bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten.

11.2 Soweit Forsta im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden sowie dessen Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung die entsprechenden Standardvertragsklauseln („SCC“) abschließen und diesem Vertrag als Anlage beifügen. Forsta wird die betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich nach diesen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

11.3 Der Kunde garantiert, dass er, soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, von jeder Person, deren personenbezogene Daten er verarbeitet und die in den Primärdaten des Kunden beinhaltet sein könnten, insbesondere hinsichtlich (i) persönlich identifizierbarer Informationen einer betroffenen Person, (ii) der Sozialversicherungsnummer einer Person, (iii) dem Mädchennamen einer Person, (iv) allen Telefonnummern und (v) Kredit- oder Debitkarten- oder Finanzkontonummern und allen damit verbundenen PIN- oder Zugriffscodes (zusammenfassend „personenbezogene Daten“) die erforderlichen Rechte und Zustimmungen zur Nutzung, Übermittlung und Offenlegung dieser personenbezogenen Daten erhalten hat, selbst wenn diese personenbezogenen Daten von jemand anderem übermittelt, gepostet, empfangen oder erstellt wurden. Der Kunde stellt sicher, dass alle personenbezogenen Daten vor oder bei der Übermittlung verschlüsselt werden. Der Kunde stellt ferner sicher, dass alle autorisierten Nutzer, Vertreter oder Dritte, die im Namen des Kunden personenbezogene Daten an Forsta übermitteln, die personenbezogenen Daten vor oder bei der Übermittlung in Übereinstimmung mit diesem Artikel 11 verschlüsseln. Ohne das Recht von Forsta einzuschränken, das Vertragsverhältnis wegen eines wesentlichen Verstoßes des Kunden gegen diesen Artikel 11 gemäß Artikel 8.2 zu kündigen, erklärt sich der Kunde bereit, Forsta und seine jeweiligen Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Auftragnehmer zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von jeglichen Verlusten, Schäden oder Haftungen, die sich daraus ergeben könnten.

11.4 In Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die Forsta im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird Forsta administrative, physische und technische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der personenbezogenen Daten treffen. Forsta wird solche personenbezogenen Daten, von denen im Rahmen dieses Vertrages Kenntnis erlangt wird oder die sich im Besitz befinden oder gelangen, nicht verwenden oder offenlegen, es sei denn, (i) dies ist für die Bereitstellung, Entwicklung oder Verbesserung der Services erforderlich, einschließlich der Offenlegung gegenüber dem Hosting-Partner unter Einhaltung von Vertraulichkeitsbedingungen, die im Wesentlichen denen dieses Vertrages entsprechen, (ii) Forsta ist aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder einer anderen Stelle mit ähnlicher Befugnis oder aufgrund staatlicher oder sonstiger Vorschriften zur Offenlegung gezwungen, oder (iii) der Kunde stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu. Darüber hinaus gelten für alle personenbezogenen Daten, die Forsta im Auftrag des Kunden verarbeitet, die Bestimmungen des Zusatzes zur Datenverarbeitung.

11.5 In Bezug auf personenbezogene Daten (wie in der DSGVO definiert), die vom Kunden im Rahmen des Vertrags erhalten werden, verpflichtet sich Forsta,

a) die persönlichen Daten nicht zu verkaufen; oder
b) die personenbezogenen Daten nicht zu einem anderen Zweck als dem spezifischen Zweck der Erbringung der in den Verträgen genannten Serviceleistungen aufzubewahren, zu verwenden oder offenzulegen, einschließlich der Aufbewahrung, Verwendung oder Offenlegung der personenbezogenen Daten für einen anderen kommerziellen Zweck als die Erbringung der in den Verträgen genannten Serviceleistungen.

11.6 Vorbehaltlich der Bestimmungen des Vertrags, in denen das Recht von Forsta zur zeitlich begrenzten Aufbewahrung von Datensicherungen bei Beendigung des Vertrags festgelegt ist, und mit Ausnahme der für die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags angemessenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrung, verpflichtet sich Forsta, keine Kopien, Auszüge oder Zusammenfassungen dieser personenbezogenen Daten in einer Weise aufzubewahren, die nach diesem Vertrag nicht gestattet ist. Forsta stellt sicher, dass der Hosting-Partner dies ebenfalls unterlässt.

ARTIKEL 12.
MITTEILUNGEN

Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und können entweder persönlich (persönliche Übergabe) oder per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse zugestellt werden

Forsta Worldwide, Inc.
Zu Händen: Legal Dept.
7 River Park Place East, Suite 110
Fresno, CA 93720

Mit einer Kopie an:
Forsta Worldwide, Inc.
5 Hanover Square,
5. Stock, Suite 502,
New York, New York 10004

Die Zustellung an den Kunden erfolgt an die in seinem Serviceauftrag angegebene Adresse.

Persönlich zugestellte Mitteilungen gelten an dem Tag als zugegangen, an dem sie zugestellt wurden, und per Einschreiben mit Rückschein zugestellte Mitteilungen gelten an dem Tag als zugegangen, an dem sie in die Macht des Empfängers gelangt sind. Ungeachtet dessen erklärt sich die die Mitteilung zustellende Partei bereit, die andere Partei telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, wenn der Inhalt der Mitteilung aus zeitkritischen Gesichtspunkt zu einem früheren Zeitpunkt preiszugeben ist.

Forsta kann nach eigenem Ermessen alle Mitteilungen an den Kunden in Bezug auf Modifikationen, Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen an die vom Kunden in seinem Serviceauftrag angegebene E-Mail-Adresse senden.

ARTIKEL 13.
ABWERBEVERBOT

Keine der Vertragsparteien wird wissentlich und absichtlich direkt oder indirekt Mitarbeiter oder Auftragnehmer der anderen Vertragspartei während der Vertragslaufzeit und in den zwölf Monaten danach ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei als Angestellte, Beauftragte, Unterauftragnehmer oder unabhängige Auftragnehmer abwerben oder anwerben. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn (wie durch schriftliche Aufzeichnungen oder andere für die andere Partei zufriedenstellende Nachweise belegt) der Arbeitnehmer oder Auftragnehmer im Rahmen einer offenen Stellenausschreibung ohne direkte Anwerbung des Arbeitnehmers oder Auftragnehmers eingestellt wird oder wenn der Arbeitnehmer oder Auftragnehmer unaufgefordert von einer Arbeitsvermittlungsagentur vermittelt wird.

ARTIKEL 14.
HÖHERE GEWALT

Forsta kann gegenüber dem Kunden nicht haftbar oder verantwortlich gemacht werden und es wird auch nicht davon ausgegangen, dass der Kunde diesen Vertrag verletzt hat, wenn Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nur mit Verzögerung erfüllt werden, soweit und solange diese Nichterfüllung oder der Verzug auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle von Forsta oder dem Kunden liegen (ein „Ereignis höherer Gewalt“). Ein Ereignis höherer Gewalt liegt insbesondere vor bei Feuer, Naturkatastrophen, Epidemien, Unfälle, Terrorismus, Krieg, Cyberattacken, Kriegshandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht), Aufstände, Unruhen, Streiks, Aussperrungen oder anderen Arbeitsunruhen, staatlichen Maßnahmen, Schutzmaßnahmen oder ähnliche Anordnungen oder Handlungen, Unterlassungen oder Verzögerungen von Aktivitäten durch staatliche Behörden. Wird eine Partei durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erbringung der Leistung gehindert oder verzögert sich diese, wird diese Partei die jeweils andere Partei unverzüglich über die Umstände informieren, die zu dem Ereignis höherer Gewalt geführt haben, und, wenn möglich, die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt angeben. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als dreißig Tage an, hat jede Partei die Möglichkeit, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei fristlos zu kündigen, ohne dass daraus eine Haftung für eine vorzeitige Beendigung entsteht.

ARTIKEL 15.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

15.1 Diese Vertrag, einschließlich aller Anhänge, Anlagen, Serviceaufträge und aller per URL-Link eingebundenen Dokumente, stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf die Services dar, und, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ersetzt dieser Vertrag alle früheren Verträge in Bezug auf die Services. Dieser Vertrag gilt jedoch nicht als Verzicht auf Rechte in Bezug auf noch anhängige Verpflichtungen, die sich aus solchen früheren Verträgen ergeben, und hat auch nicht deren Erlöschen zur Folge. Keine Bestimmung, kein Recht und keine Verpflichtung dieses Vertrags kann geändert oder aufgehoben werden, es sei denn, dies geschieht in einem von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichneten Schreiben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Rahmenvertrags und den Bestimmungen eines Serviceauftrags, produktspezifischen Bestimmungen oder Datenverarbeitungszusätzen gelten die Bestimmungen dieses Rahmenvertrags, mit Ausnahme der Regelungen zu der Zahlung von Gebühren gemäß Artikel 5.4.

15.2 Dieser Vertrag begründet weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture, ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis oder ein Auftraggeber-Agent-Verhältnis zwischen den Vertragsparteien.
15.3 Die Bestimmungen dieses Vertrags, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, seine Beendigung oder sein Auslaufen zu überdauern, bleiben bestehen und binden weiterhin beide Parteien.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags. Die Parteien werden solche Bestimmungen durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie der Absicht der Parteien bei Vertragsabschluss am nächsten kommen. Das Gleiche gilt für den Fall einer Vertragslücke.

15.5 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld.

15.6 Die Kommunikation zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich aller Verhandlungen, Mitteilungen, Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren, erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrags, insbesondere diejenigen, die durch Verweis auf einen entsprechenden URL-Link in diesen Vertrag aufgenommen werden (z. B. die Nutzungsbedingungen), nur in englischer Sprache bereitgestellt werden.

15.7 Forsta ist dem fairen Wettbewerb und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, und es gehört zu den Grundsätzen von Forsta, sich nicht an Bestechungen oder korrupten Aktivitäten jeglicher Art zu beteiligen. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass er beim Kauf, der Nutzung oder der Erneuerung von Forsta-Produkten ein unabhängiges geschäftliches Urteilsvermögen an den Tag gelegt hat und, dass ihm keine Zahlungen oder andere Vorteile für den Abschluss dieses Vertrags angeboten wurden, mit Ausnahme der hierin dargelegten vertraglichen Vorteile.

15.8 Der Kunde ist ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Forsta nicht berechtigt diesen Vertrag oder die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten abzutreten, zu delegieren oder zu übertragen, sei es kraft Gesetzes, durch Fusion, Verkauf oder auf andere Weise. Das Vorstehende gilt nicht für die Abtretung einer Geldforderung. Jede Abtretung oder Übertragung dieses Vertrags, die gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt, ist nichtig. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist dieser Vertrag für die jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich und kommt ihnen zugute.

15.9 Forsta ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Serviceleistungen zu beauftragen, vorausgesetzt, dass eine solche Vereinbarung Forsta nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag entbindet und, dass Forsta gegenüber dem Kunden für die Handlungen und Unterlassungen seiner Unterauftragnehmer haftet.

15.10 Forsta hat das Recht, die für die Bereitstellung der Serviceleistungen verwendete Technologie und die Bedingungen, unter denen die Services angeboten werden, zu ändern, zu modifizieren und anderweitig umzuwandeln, vorausgesetzt, dass die grundlegende Funktionalität und Qualität der Services nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

15.11 Die Parteien vereinbaren, dass jede Partei in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag als unabhängiger Unternehmer handelt und weder ausdrücklich noch stillschweigend erklärt, dass sie befugt ist, Verpflichtungen im Namen der anderen Partei zu übernehmen oder zu begründen. Keine der Parteien darf sich als Joint Venture, Partner, Angestellter, Vertreter, Franchisenehmer oder Agent der anderen Partei ausgeben.

15.12 Das Versäumnis einer Vertragspartei, auf die strikte Einhaltung einer Bestimmung dieses Vertrags durch die andere Vertragspartei zu bestehen oder ein Recht im Rahmen dieses Vertrags geltend zu machen, ist nicht als Verzicht auf das Recht der betreffenden Vertragspartei auszulegen, es sei denn, dies erfolgt schriftlich.

15.13 Forsta behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrags oder die Richtlinien in Bezug auf die Services jederzeit in einer für den Kunden annehmbaren Weise zu ändern, und wird den Kunden unverzüglich über eine solche Änderung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zu den Mitteilungen dieses Vertrags informieren. Die fortgesetzte Nutzung einer Serviceleistung über einen Zeitraum von mehr als dreißig Tagen nach Einführung einer Änderung gilt als Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen.

15.14 Der Kunde erkennt an, dass Forsta Computer- und Informationstechnologieleistungen anbietet und möglicherweise ähnliche Serviceleistungen für Dritte erbringt. Vorbehaltlich der Vertraulichkeitsverpflichtungen von Forsta im Rahmen dieses Vertrags behält Forsta das Recht Ideen, Konzepte, Methoden, Prozesse, Know-how, Organisations-Module, Techniken oder Produkte bei der Erbringung von Serviceleistungen für Dritte zu verwenden.